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RECHTLICHES

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FloriTec EDV

Entwurf – Stand: 27. Oktober 2026

Diese Fassung sollte vor verbindlicher Verwendung rechtlich geprüft und in den jeweiligen Vertrag wirksam einbezogen werden.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Lieferungen und Leistungen von FloriTec EDV – Service und Beratung, Jahnstraße 6, 85646 Anzing (nachfolgend „FloriTec“). Sie gelten insbesondere für IT-Beratung, Hardware- und Softwarelieferungen, Einrichtung, Wartung, Fernwartung, IT-Betreuung, Cloud- und Telekommunikationsleistungen sowie sonstige IT-Dienstleistungen.

Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen nur gegenüber Unternehmern gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet. Gegenüber Verbrauchern gehen zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften vor.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn FloriTec ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, durch beiderseits bestätigte Beauftragung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

Für Umfang, Beschaffenheit, Termine und Vergütung der geschuldeten Leistung sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und individuelle Leistungsvereinbarungen maßgeblich. Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung oder ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können gesondert vergütet werden. FloriTec informiert den Kunden vor Ausführung zusätzlicher kostenpflichtiger Arbeiten über deren voraussichtlichen Umfang, soweit dies nach den Umständen möglich ist.

3. Preise, Vergütung und Abrechnung

Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

Leistungen nach Zeitaufwand werden nach den vereinbarten Stunden- oder Viertelstundensätzen und dem dokumentierten tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Anfahrt, Reisezeit, Material, Versandkosten und Auslagen werden nur berechnet, soweit vereinbart oder vor der Beauftragung entsprechend ausgewiesen.

Wiederkehrende Vergütungen und Nutzungsentgelte für Drittanbieter richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Preisänderungen werden nur vorgenommen, soweit sie einzelvertraglich oder aufgrund einer wirksamen Preisänderungsregelung zulässig sind; ein einseitiges freies Preisänderungsrecht besteht nicht.

Bei größeren Projekten kann FloriTec angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren, wenn dies vor Vertragsschluss transparent festgelegt wird.

4. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Sämtliche Rechnungen sind, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht, mit Rechnungsdatum sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem angegebenen Konto maßgeblich.

Die sofortige Fälligkeit ist vom Eintritt des Zahlungsverzugs zu unterscheiden. Der Verzug richtet sich nach § 286 BGB, insbesondere nach einer Mahnung oder den dort geregelten Fällen des Verzugs ohne Mahnung.

Bei Zahlungsverzug kann FloriTec die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weiteren nachweisbaren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ausgeschlossen; unbestrittene, rechtskräftig festgestellte und entscheidungsreife Gegenforderungen bleiben davon unberührt. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

Bei erheblichen Zahlungsrückständen ist FloriTec nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, nicht sicherheitskritische, noch nicht erbrachte Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang zurückzuhalten. Eine Sperrung bereits laufender, kritischer Dienste erfolgt nicht ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen und der berechtigten Interessen des Kunden.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für die vereinbarten Arbeiten erforderlichen Informationen, Zugangsmöglichkeiten, Ansprechpartner, Lizenzen, Dokumentationen und funktionsfähigen technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit. Er stellt sicher, dass er zur Freigabe der betroffenen Systeme und zur Einräumung der benötigten Zugriffsrechte berechtigt ist.

Soweit FloriTec nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden Sicherungsleistung beauftragt ist, hat der Kunde vor Eingriffen in produktive Systeme eine aktuelle, geeignete und auf Wiederherstellbarkeit überprüfte Datensicherung vorzuhalten. FloriTec weist auf besondere Risiken erkennbare Maßnahmen nach Möglichkeit vorab hin.

Entstehen durch fehlende oder verspätete erforderliche Mitwirkung nachweislich Mehraufwände oder Verzögerungen, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6. Leistungstermine, Störungen und höhere Gewalt

Leistungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Eine verbindliche Frist setzt voraus, dass der Kunde seine notwendigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.

Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von FloriTec, insbesondere höherer Gewalt, erheblichen Ausfällen öffentlicher Netze oder nicht von FloriTec verschuldeten Lieferstörungen, verlängern sich betroffene Fristen angemessen um die Dauer der Behinderung. FloriTec informiert über erhebliche absehbare Verzögerungen. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

Zumutbare und für den Kunden sinnvoll nutzbare Teilleistungen sind zulässig. Eine entsprechende Teilabrechnung erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig und vertraglich vereinbart.

7. Hardware, Eigentumsvorbehalt und Software

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Kaufpreisforderung Eigentum von FloriTec. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus für Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, soweit rechtlich zulässig.

Der Kunde hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und FloriTec über Pfändungen oder Rechte Dritter unverzüglich zu informieren. Bei einer Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb durch einen Unternehmer werden daraus entstehende Forderungen bereits jetzt in Höhe der offenen gesicherten Forderungen an FloriTec abgetreten; FloriTec nimmt die Abtretung an.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, gibt FloriTec auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

Für Software, Cloud-Dienste und Lizenzen Dritter gelten ergänzend die jeweils wirksam einbezogenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Herstellers oder Anbieters. FloriTec überträgt keine weitergehenden Rechte, als ihr selbst zustehen.

8. Fernwartung, Systemänderungen und Datensicherheit

Fernwartungs- und Administrationszugriffe erfolgen im Rahmen des vereinbarten Auftrags und nur aufgrund einer entsprechenden Berechtigung des Kunden. Der Kunde hat erforderliche Freigaben und die betroffenen Systeme eindeutig zu benennen.

Technische Eingriffe können je nach System kurze Unterbrechungen, Neustarts oder Änderungen an Konfigurationen erfordern. Planbare Eingriffe mit erheblichen Auswirkungen werden nach Möglichkeit vorab mit dem Kunden abgestimmt.

FloriTec schuldet die Datensicherung und laufende Überwachung von Systemen nur, soweit diese Leistungen ausdrücklich vereinbart sind. Eine allgemeine Verpflichtung zur fortlaufenden Überwachung oder jederzeitigen Erreichbarkeit besteht ohne gesonderten Servicevertrag nicht.

Für unvermeidbare Sicherheitsrisiken aus veralteten, vom Hersteller nicht mehr unterstützten oder entgegen fachlicher Empfehlung betriebenen Systemen ist die Verantwortlichkeit nach den gesetzlichen Regeln und dem jeweiligen Verursachungsbeitrag zu beurteilen.

9. Drittanbieter, Cloud- und Telekommunikationsdienste

Werden Produkte oder Leistungen Dritter (etwa Internetzugänge, Cloud-Dienste, Software-Abonnements, Telekommunikationsleistungen oder Hersteller-Support) vermittelt oder eingebunden, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, ob FloriTec selbst Vertragspartner ist oder lediglich die Beschaffung, Einrichtung beziehungsweise Betreuung übernimmt.

Soweit ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter zustande kommt, gelten für dessen Leistung die jeweiligen wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen des Drittanbieters. FloriTec haftet für eigene Pflichtverletzungen im gesetzlichen und nach diesen AGB zulässigen Umfang, nicht jedoch pauschal für jede fremdverursachte Störung.

Verfügbarkeitszusagen, Wiederherstellungszeiten, Reaktionszeiten oder Service-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

10. Abnahme, Mängelrechte und Gewährleistung

Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde prüft die zur Abnahme bereitgestellte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist. Gesetzliche Regelungen zur Abnahmefiktion bleiben unberührt.

Für Mängel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Rechte. Gegenüber Unternehmern wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Kauf- und Werkleistungen, soweit gesetzlich zulässig, auf ein Jahr ab Ablieferung beziehungsweise Abnahme verkürzt; ausgenommen sind Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel, Garantieansprüche sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Schadensersatzansprüche richten sich nach Abschnitt 11. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten im kaufmännischen Verkehr, insbesondere § 377 HGB, bleiben unberührt.

11. Haftung und Datenverlust

FloriTec haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei übernommener Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FloriTec für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FloriTec.

Bei einem von FloriTec zu vertretenden Datenverlust wird der ersatzfähige Schaden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schadensminderungspflicht und des Aufwands bemessen, der bei ordnungsgemäßer und zumutbarer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die Haftung für die in Absatz 1 genannten Fälle bleibt hiervon unberührt.

12. Laufende Leistungen, Kündigung und Beendigung

Laufzeit, Kündigungsfristen und Leistungsumfang wiederkehrender Betreuungs-, Wartungs-, Lizenz- oder Cloud-Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Bei Vertragsende wirken die Parteien in angemessenem Umfang an einer geordneten Übergabe mit. Zusätzliche Migrations-, Export-, Dokumentations- oder Übergabeleistungen werden nach gesonderter Vereinbarung vergütet, soweit sie nicht bereits geschuldet sind.

Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit nicht gesetzliche Offenlegungspflichten entgegenstehen.

Für personenbezogene Daten gelten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit FloriTec personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn einer entsprechenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.

Zugänge und Zugangsdaten sind durch beide Parteien angemessen zu schützen. Der Kunde informiert FloriTec unverzüglich über bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle, die die beauftragten Systeme oder bereitgestellten Zugänge betreffen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von FloriTec Gerichtsstand.

Änderungen und Ergänzungen können in Textform vereinbart werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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